Das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) ist einTribunal innerhalb des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (USPTO), das Ablehnungen von Patentprüfern in Verfahren prüft, die Ex-parte-Beschwerden genannt werden, und Patentierbarkeitsfragen für erteilte Patente entscheidet, die von Dritten Gruppen in Verfahren namens AIA erhoben werden.
Der America Invents Act (AIA) schuf den PTAB oder den Board. Es war früher als Board of Patent Appeals and Interferences oder BPAI bekannt.
Dem Vorstand gehören gesetzliche Mitglieder und Patentverwaltungsrichter an. Die gesetzlichen Mitglieder des Vorstands sind der USPTO-Direktor, der stellvertretende Direktor, der Beauftragter/Kommisar für Patente und der Beauftragte für Marken.
Verwaltungsrichter für Patente werden vom Handelsminister(in) ernannt und sind rechtlich und technisch geschult. Verwaltungspatentrichter verfügen vor ihrer Berufung in den Vorstand über umfangreiche patentrechtliche Erfahrung, beispielsweise in der Privatpraxis, in der Regierungspraxis (z. B. beim Justizministerium oder der International Trade Commission) und als interne Rechtsanwälte in Unternehmen. Viele haben auch als USPTO-Patentprüfer oder Gerichtsschreiber gedient.
Dem Vorstand gehören auch Patentanwälte, Rechtsreferendarinnen und Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Hilfskräfte zur Verwaltung von Verfahren und Anhörungen an.
Behörden und Pflichten
"Es soll im Amt eine Patentprüfungs- und Beschwerdekammer geben." 35 USC § 6(a).
35 USC § 6(a) legt die Zusammensetzung des Ausschusses als Direktor, stellvertretender Direktor, Kommissar für Patente, Kommissar für Marken und Patentverwaltungsrichter fest.
Die Aufgaben des PTAB sind:
(1) auf schriftlichen Einspruch eines Anmelders negative Entscheidungen von Patentprüfern zu Patentanmeldungen gemäß Paragraph 134(a) zu überprüfen;
(2) Einsprüche gegen Nachprüfungen gemäß Paragraph 134(b) zu überprüfen;
(3) Ableitungsverfahren nach Paragraph 135 durchzuführen; und
(4) Inter-Partes-Reviews und Post-Grant-Reviews gemäß den Kapiteln 31 und 32 durchzuführen.
35 USC § 6(b).
PTAB entscheidet auch weiterhin über Patenteingriffe gemäß 35 U.S.C. § 135 (Fortführung in Restkompetenz nach dem 16. März 2013). Interferenzen gemäß 35 U.S.C. § 135. Die Regeln zu Interferenzen finden sich in 37 CFR § 41.100-41.208. Kapitel 2300 des The Manual of Patent Examining Procedure (Handbuchs für Patentprüfungsverfahren) and the Standing Order (PDF) enthält zusätzliche Leitlinien für Interferenzen.
Einseitige Beschwerden gegen negative Entscheidungen von Patentprüfern in Patentanmeldungen und in Nachprüfungsverfahren sind in 35 U.S.C. §§ 134 und 306. Die Regeln für Ex-parte-Beschwerden finden sich in 37 CFR §§ 41.30-41.54. Kapitel 1200 des The Manual of Patent Examining Procedure legt die aktuellen Verfahren für Beschwerdeführer und Patentprüfer bei Ex-parte-Beschwerden fest. Die Abschnitte 2273-2279 des The Manual of Patent Examining Procedure legen zusätzliche Verfahren für Beschwerdeführer und Patentprüfer fest, die bei Ex-parte-Beschwerden in einem Nachprüfungsverfahren zu befolgen sind.
Führung
35 USC § 6(a) legt die Zusammensetzung des PTAB als Direktor, stellvertretender Direktor, Beauftragter für Patente, Beauftragter für Marken und Patentverwaltungsrichter fest.
- Direktor
- Stellvertretender Direktor
- Kommissar für Patente
- Kommissar für Marken
- Patentverwaltungsrichter